Steuerfreie Geschenke zur Weihnachtsfeier – Was ist erlaubt?
Die Weihnachtszeit ist Geschenkezeit. Sicher wollen auch Sie Ihren Mitarbeitenden und Geschäftsfreund:innen zum Jahresende mit Präsenten danken und sich gemeinsam mit Ihnen auf das gemeinsame neue Jahr freuen. Wir informieren Sie, was als Geschenk zu Weihnachten steuerfrei und absetzbar ist und welche Anforderungen erfüllt sein müssen, damit sich alle über die Zuwendungen freuen dürfen.
Weihnachtsgeschenke für Mitarbeitende absetzen: Was geht und was nicht?
Im Unterschied zu Geldgeschenken, die immer voll steuerpflichtig bleiben, sind Sachzuwendungen als Geschenke an Mitarbeitende und Geschäftspartner:innen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Lohnsteuerrechts in sehr vielen Fällen steuerlich begünstigt oder steuerfrei.
Auch im Dezember sind Präsente bis zu 50 Euro erlaubt
Im Rahmen der 50-Euro-Freigrenze können Sie Ihren Mitarbeitenden auch im Dezember steuerfreie Sachgeschenke machen.
Solange Sie darauf achten, dass die Freigrenze von 50 Euro pro Kalendermonat auch nicht minimal überschritten wird, können Sie Ihren Mitarbeitenden nach Herzenslust Gutscheine und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren- oder Dienstleistungen berechtigen (solange sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden), Blumen und Präsente überreichen, die steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben.
Weihnachtsfeier: Wie ist der Freibetrag geregelt und was gilt als Betriebsveranstaltung?
Weil Weihnachten kein persönliches Ereignis ist, kommen Aufmerksamkeiten mit einem Wert von bis zu 60 Euro, wie sie zur Feier von Geburtstagen, Beförderungen, dem Eintritt in den Ruhestand oder der langjährigen Betriebszugehörigkeit möglich sind, nicht in Betracht.
Bei gemeinsamen Feiern darf pro Kopf ein 110-Euro-Freibetrag pro Jahr einkalkuliert werden, der steuerfrei bleibt, wenn er für bis zu zwei Veranstaltungen eingesetzt wird.
Gehen die Kosten für die Betriebsveranstaltungen darüber hinaus oder werden mehr als zwei Veranstaltungen im Jahr organisiert, sind die Ausgaben wie steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln. Sie werden dann pauschal mit einem Satz von 25 % besteuert und bleiben sozialversicherungsfrei. Geschenke oder Gewinne bei einer Verlosung, die bei einer Betriebsveranstaltung überreicht werden, sind in die Berechnung des 110-Euro-Freibetrags einzubeziehen und müssen bei dessen Überschreitung ebenfalls pauschal mit 25 % als Arbeitslohn versteuert werden.
Wann gilt eine Feier als Betriebsveranstaltung?
Die Betriebsveranstaltung ist eine Veranstaltung, die allen Betriebsangehörigen zugänglich sein muss und geselligen Charakter hat. Es kann sich bei dieser Veranstaltung also sowohl um einen Ausflug des Betriebs als auch ein Sommerfest oder eine Weihnachtsfeier handeln, bei dem Vorträge gehalten, Musik- oder Showeinlagen präsentiert werden und für das leibliche Wohl gesorgt wird.
Unabhängig davon, ob die Veranstaltung vom Arbeitgeber oder dem Betriebs- und Personalrat organisiert wird, muss sie dem ganzen Teilnehmerkreis der Betriebsangehörigen samt Leiharbeitskräften offenstehen und sich vorwiegend auch aus diesen Teilnehmer:innen zusammensetzen.
Eine sogenannte „begünstigte“ Betriebsveranstaltung, die sich an eine Organisationseinheit des Betriebs wie eine bestimmte Abteilung, ausgeschiedene Mitarbeitende oder Geburtstagskinder richtet, ist nach Steuerrecht ebenfalls eine Betriebsveranstaltung. Die Ehrung einer Einzelperson im Rahmen einer Feier zählt steuerlich jedoch nicht zu den Betriebsveranstaltungen.
Lieber eine Nummer kleiner: Weihnachtsgeschenke auf der Weihnachtsfeier sollten nicht zu teuer ausfallen
Alle Kosten für die Ausrichtung der Feier müssen mit den zur Verfügung stehenden Betrag beglichen werden. Darum können im Rahmen einer Weihnachtsfeier meist nur kleinere Geschenke überreicht werden – insbesondere dann, wenn im Verlauf des Jahres bereits eine weitere Feier stattgefunden hat. Streuwerbeartikel bis zu 10 Euro stellen steuerrechtlich kein Problem dar. Solange ihre Anschaffungskosten unter der 10-Euro-Grenze liegen, fallen sie bei der Betrachtung nicht ins Gewicht. Wer dennoch nicht mit Geschenken geizen möchte, kann Mitarbeitenden und Geschäftsfreund:innen immer nach § 37b des Einkommensteuergesetzes Geschenke machen, die pauschal mit 30 % besteuert werden.
Fazit
Es gibt viele Möglichkeiten, die gemeinsame Zusammenarbeit zu feiern und dabei steuerfreie Geschenke zu überreichen. Jede Veranstaltung lebt von der kreativen Ausgestaltung der individuellen Möglichkeiten. Sicher gelingt es Ihnen, innerhalb der vom Gesetzgeber gesetzten Steuerfreigrenzen Ihren Mitarbeitenden eine gelungene Weihnachtsfeier mit tollen Geschenken zu organisieren. Wir wünschen Ihnen ein frohes Fest!
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