Szenario I – Das Jobticket
Sie möchten Ihren Mitarbeitenden die Fahrt zur Arbeit bezahlen und sie so für die gezeigte Verlässlichkeit und Pünktlichkeit belohnen? Seit Januar 2019 wurde dies für Arbeitgeber wesentlich einfacher.
Während damals die frühere 44€ Freigrenze nicht überschritten werden durfte, um von der Steuerfreiheit zu profitieren, ist dies nun nicht mehr der Fall.
Die vom Unternehmen gewährten Zuschüsse für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sind steuerfrei, sofern die Leistung zusätzlich zum ohnehin gezahlten Lohnt erbracht werden.
Monats- sowie Jahreskarten für den öffentlichen Verkehr können damit wesentlich einfacher als früher an die Mitarbeitenden gegeben werden und fallen nicht mehr unter die 50€ Grenze.
Szenario II – Schon Weihnachten?
Die Weihnachtstage stehen an und Sie möchten es im Rahmen der betrieblichen Weihnachtsfeier ein Feuerwerk an Aufmerksamkeiten auf Ihre Mitarbeitenden herabregnen lassen? Falls Ihre Mitarbeitenden im Dezember noch keine Geschenke erhalten haben, können Sie sie nun im Rahmen einer Feier beschenken und können dafür steuerfrei 160 Euro aufwenden. Sie machen dabei sowohl 110 Euro für die Ausrichtung der Betriebsfeier als auch die monatliche Freigrenze von 50 Euro geltend. Ist ein Geburtstagskind dabei, das gerade geheiratet hat und dessen Kind im Dezember getauft wurde, kann der glückliche Mitarbeitende weitere 180 Euro in Form von steuerfreien Geschenken erhalten.
Tipp: Um einem uneinheitlichen Vorgehen vorzubeugen, empfiehlt es sich, betriebsintern eine Regelung festzuschreiben, in der klar benannt und nachvollziehbar ist, welche Anlässe mit Geschenken bedacht werden.